100%* Pflegezuschuss für anti rutsch Dusche.

Sind Sie in einer Pflegestufe eingestuft, können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme einer GriP AntiRutsch Beschichtung im Rahmen der Wohnraumanpassung laut § 40 SGB XI stellen.

Antirutschbeschichtung in bodengleicher Dusche

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie Rutschsicherheit in Bad und Dusche, werden ohne Berücksichtigung eines Eigenanteils des Pflegebedürftigen bis zu einer Höhe von 4.000 Euro je Maßnahme bezuschusst. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die keinen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen haben, können zudem einen Zuschuss für Wohnraumanpassung beantragen. Gefördert werden nicht nur Umbaumaßnahmen in der Wohnung zur Beseitigung von Rutsch- und Sturzgefahren, sondern auch rutschsichere Zugänge zum Haus oder für den Gartenbereich.

Für die Kostenübernahme benötigt die Pflegekasse einen entsprechenden Antrag und ein Angebot / Kostenvoranschlag der notwendigen Antirutsch-Beschichtung.

Wo und wie wird der Antrag auf Kostenübernahme gestellt?

Das Antragsformular für ihre GriP Antirutsch-Beschichtung erhalten Sie direkt bei Ihrer Pflegeversicherung. Die meisten Pflegekassen, stellen den Antrag online als Download zur Verfügung. Das Antragsformular kann aber auch telefonisch bei der Pflegekasse bestellt werden.

Den für ihren Antrag benötigten Kostenvoranschlag erhalten Sie direkt bei GriP:
Kostenvoranschlag für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen anfordern

*etwa 130 EUR für 1,2qm Duschfläche (Pflegezuschuss 4000 EUR pro Maßnahme).

GriP kaufen
GriP Shop
Produktvideo
Anschauen